Die Klägerin, eine Hausverwalterin, fordert von dem Beklagten 20.000 DM für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen in Mieträumen des 3. Obergeschosses. Sie handelt gestützt auf einen Hausverwaltungsvertrag vom 1.10.1991 und macht geltend, …Original-Urteil ↗
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BGB · Mietrecht
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