Die Klägerin ist Mieterin einer Berliner Wohnung mit monatlicher Warmmiete von 1.290,47 EUR. Der Vermieter (Beklagter) informierte die Klägerin im Februar 2011 von einem geplanten Umbau der Ölzentralheizung zu einer Gasetagenheizung, nannte…Original-Urteil ↗
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BGB · Mietrecht
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