BGHVIII ZR 176/17
25.04.2018 · VIII. Zivilsenat
Die Kläger sind Miteigentümer eines Berliner Mehrfamilienhauses und bewohnen eine Wohnung darin. Alle damaligen Miteigentümer (einschließlich der Klägerin zu 1) schlossen am 3. Mai 2009 mit den Klägern einen als "Wohnungs-Einheitsmietvertra…Original-Urteil ↗
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