LG Düsseldorf21 S 214/06
25.01.2007
Die Klägerin zahlte zu Beginn eines Mietverhältnisses € 1.100,00 an die Vormieter als Abstand für deren eingebaute Schränke und verlegtes Laminat. Diese Gegenstände wurden anschließend als Mietsicherheit genutzt. Nach Beendigung des Mietver…Original-Urteil ↗
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