Die Kläger (neue Eigentümer seit 12/2017) kündigten das Mietverhältnis der Beklagten (Mieter seit 11/2003) fristlos zum 02.03.2020. Grund waren mehrere ungenehmigte bauliche Veränderungen am angemieteten 7-Zimmer-Wohnhaus: Einbringung eines…Original-Urteil ↗
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BGB · Mietrecht
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