Die Beklagte bewohnt seit 2015 eine Wohnung in Bad Urach. Mit dem Voreigentümer J. traf sie 2015 eine Vereinbarung, wonach sie einen hohen Betrag zahlte und das Eigentum 2021 auf sie übergehen sollte – eine notarielle Beurkundung fand jedoc…Original-Urteil ↗
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BGB · Mietrecht
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