BGHVIII ZR 214/16
12.07.2017 · VIII. Zivilsenat
Der Beklagte mietete seit 2000 eine Dreizimmerwohnung von der Klägerin (Rechtsvorgängerin). Im Jahr 2010 zog er aus und überließ die Wohnung seiner damaligen Ehefrau, zahlte die Miete aber bis Juni 2014 weiter. Mit Schreiben vom 25. Mai 201…Original-Urteil ↗
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