BGHVIII ZR 374/18
19.08.2020 · VIII. Zivilsenat
Die Klägerin ist seit Mai 2016 Mieterin einer 76 m² großen Wohnung in Berlin (Nettokaltmiete 950 €). Die Wohnung liegt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt und unterliegt der Mietenbegrenzung (§ 556d ff. BGB). Zuvor war die Wohnun…Original-Urteil ↗
Zur Entscheidungsseite →