LG Köln10 S 58/14
20.02.2014
Die Beklagten waren seit 2004 Mieter der Dachgeschosswohnung Nr. 3 eines Dreifamilienhauses mit Gartennutzungsrecht. Nach Erwerb des Grundstücks durch ein Immobilienunternehmen (Z GmbH) wurde das Haus 2010 in Wohnungseigentum aufgeteilt und…Original-Urteil ↗
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