BGHVIII ZR 44/03
24.03.2004 · VIII. Zivilsenat
Die Beklagte mietete ab Oktober 1997 eine Maisonette-Wohnung im Dachgeschoß. Der Mietvertrag nannte eine Wohnfläche von 110 m². Die Beklagte ließ die Wohnung 2001 ausmessen und ermittelte nur 89 m² (unter Anrechnung der Dachschrägen) bzw. 1…Original-Urteil ↗
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