BGHVIII ZR 62/18
24.04.2019 · VIII. Zivilsenat
Die Klägerin forderte als Vermieterin von ihrer Mieterin (Beklagten) eine Mieterhöhung der Görlitzer Wohnung von 380,33 € auf 456,25 € (Erhöhung um 6,25 €/m²). Die Beklagte stimmte dieser Forderung am 27. Dezember 2014 teilweise zu und erkl…Original-Urteil ↗
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