BGHVIII ZR 264/19
27.10.2021 · VIII. Zivilsenat
Der Kläger vermietete eine Dachgeschoss-Maisonette-Wohnung an die Beklagte. Die Heizkosten sollten zu 50 % nach erfasstem Verbrauch und zu 50 % nach Wohnfläche abgerechnet werden. Die in der Wohnung eingebauten Wärmemengenzähler funktionie…Original-Urteil ↗
Zur Entscheidungsseite →