BGHVIII ZR 94/21
05.07.2023 · VIII. Zivilsenat
Die Kläger mieteten ab Dezember 2015 eine 90,94 m² große Berliner Wohnung und schlossen gleichzeitig eine separate Kellernutzungsvereinbarung ab. Für die Wohnung vereinbarten die Parteien eine Indexmiete von 850 € netto kalt (Vormiete: 727,…Original-Urteil ↗
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