BGHVIII ZR 182/06
18.04.2007 · VIII. Zivilsenat
Der Kläger vermietete der Beklagten ab Januar 2002 eine etwa 30 qm große Wohnung in einem Anbau. Der Mietvertrag war befristet bis 31. Dezember 2003 mit Abrissgrund. Im November 2002 stellte die Beklagte Schimmelpilzbefall fest und kündigte…Original-Urteil ↗
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