BGHVIII ZR 278/13
01.07.2015 · VIII. Zivilsenat
Die Kläger sind Nacherben einer Immobilie. Der Vorerbe (Ehemann der Erblasserin) vermietete das Einfamilienhaus 2009 an die Beklagte. Der Mietvertrag enthielt einen Kündigungsausschluss bis Februar 2024 und reduzierte Miete (225 €) als Gege…Original-Urteil ↗
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