BGHVIII ZR 232/15
14.12.2016 · VIII. Zivilsenat
Die Klägerin ist eine 1991 gegründete Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) mit vier Mitgliedern, die 1991 ein Mehrfamilienhaus in München erwarb. Ab 1994 begann sie mit Sanierung und Aufteiling in Wohnungseigentum; Teile wurden verkau…Original-Urteil ↗
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