Der Antragsteller mietete vor Eheschließung eine Berliner Wohnung als Alleinmieter an und hinterlegte beim Vermieter eine Mietkaution von 5.124,30 DM durch Verpfändung eines Sparkontos. Nach Trennung der Eheleute übernahm die Antragsgegneri…Original-Urteil ↗
Zur Entscheidungsseite →§ 1360a
BGB · Mietrecht
2 Entscheidungen im Mila-Corpus interpretieren § 1360a BGB.
Entscheidungen zu § 1360a